Selbstauskunft zum Transparenzprofil

Durchblick & Transparenz

Transparenzerklärung 2022

Die Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, zu deren Trägerkreis unter anderem Transparency Deutschland e. V., das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) und der Deutsche Spendenrat gehören. 
Als Unterzeichner der Initiative hat sich die Stiftung verpflichtet, auf ihrer Homepage zehn grundlegende Punkte leicht zugänglich zu veröffentlichen (Link Transparenzerklärung Pro Retina – Stiftung). Dazu zählen unter anderem: die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Stiftung

Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit
Am Heideweg 38c, 85221 Dachau
Ansprechpartnerin: Maria Kretschmer (Vorsitzende)
info@pro-retina-stiftung.de, Telefon: +49-8131-276366

Gründungsjahr: 2007

2. Satzung

Die vollständige Satzung finden Sie hier:
https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/satzung/

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Netzhautdegenerationen, mit den Ziel geeignete rehabilitative Maßnahmen zu entwickeln oder zu verbessern. Die Förderkriterien und Förderkategorien werden hier näher erläutert: https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/taetigkeitsberichte/#

3. Datum des aktuellen Bescheids über die Anerkennung als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein vom Finanzamt:

Die Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit mit der Steuernummer St.Nr.115/110/20567 ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Freising vom 12.12.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Spenden an die Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Der Stiftungsvorstand leitet die Stiftung und hat die laufende Geschäftsführung ehrenamtlich übernommen. Ihm gehören zurzeit folgende Personen an: https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/gremien/

Der Stiftungsrat berät und unterstützt den Vorstand. In ihm arbeiten langjährige Mitglieder der PRO RETINA, Vertreter verschiedener Krankheitsbilder und wissenschaftliche und wirtschaftliche Fachleute mit und ist wie folgt besetzt: https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/gremien/

5. Bericht über die Tätigkeiten

Die Tätigkeitsberichte der Stiftung sind abrufbar unter: https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/taetigkeitsberichte/

6. Personalstruktur

Die Pro Retina – Stiftung wird seit ihrer Gründung ehrenamtlich verwaltet. So kommen die Spenden und Erträge fast ausschließlich der Forschungsförderung zu Gute. Aber vor allem hilft der Sach- und Fachverstand von Betroffenen und Forschern, dass diese Stiftung zielgerichtet geleitet wird. Mitunter unterstützen Arbeitsassistenzen die ehrenamtlich tätigen Personen mit Seheinschränkungen.

7. Mittelherkunft

Die Finanzberichte der Stiftung sind abrufbar unter:
https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/finanzuebersicht/

Die Mittelherkunft im Berichtszeitraum ist wie folgt:

Bezeichnung20232023
Euro%Euro %
Ideeller Bereich146.760,2818,9%
 – Spenden+Zustiftungen105.034,8513,5%
 – Nachlässe16.260,902,1%
 – Geldbußen00,0%
 – sonstige Erträge Projekte25.464,533,3%
Öffentliche Zuwendungen00,00%
Einkünfte aus Geschäfts-, Zweckbetrieb 10.600,001,4%
– Apellis Germany1.350,000,2%
 – Biogen GmbH3.750,000,5%
– Okuvision GmbH500,000,1%
– Roche Pharma AG5.000,000,6%
Vermögensverwaltung472.206,2060,8%
Entnahmen aus Rücklagen147.363,5219,0%
Summe Mittelherkunft776.930,00100,00%

8. Mittelverwendung

Die Finanzberichte der Stiftung sind abrufbar unter:
https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/finanzuebersicht/

Geförderte Projekte sind im Tätigkeitsbericht näher beschrieben: https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/taetigkeitsberichte/

Zur Beratung wird ein Wissenschaftlicher und Medizinischer Beirat (WMB) einbezogen. Die Aufgaben und Zusammensetzung findet man hier:
https://www.pro-retina-stiftung.de/pro-retina-stiftung-stiftung/wmb-beirat/

Die Mittelverwendung im Berichtszeitraum ist wie folgt:

Bezeichnung20232023
EuroEuroin %
Ideeller Bereich214.136,5530,2%
Vermögensverwaltung325.770,8046,0%
Einstellung in die Rücklagen161.247,3122,8%
Zustiftungen6.950,001,0%
Summe Mittelverwendung708.104,66100,00%
Bilanzgewinn68.825,34

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Stifter ist die Pro Retina Deutschland e.V. mit Sitz in Frankfurt/Main (wird nachfolgend Stifter genannt).
Mit Schreiben vom 4. Juni 2007 wurde uns durch das Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt, dass unsere “Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit” nunmehr als rechtsfähige Stiftung anerkannt ist. Mit diesem Schreiben wurde uns auch die entsprechende Anerkennungsurkunde übermittelt. Das bedeutet, dass unsere Stiftung juristisch vom Verein Pro Retina Deutschland e.V. getrennt ist.

10. Einzelzuwendungen

Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:

Im vergangenen Jahr hat die Stiftung keine Einzelspenden erhalten, die einen Umfang von zehn Prozent oder mehr des Jahreshaushalts ausmachen.

Es gab im Berichtszeitraum eine Nachlasszahlung im Gesamtwert von 16.260,90, was 2,1% der gesamten Mittelherkunft entspricht. Eine namentliche Nennung der Personen ist nicht erwünscht. 

Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 h SGB V:

Die Stiftung hat keine Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

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