Im Rahmen von Kleinprojekten fördern wir bis zu einem in den Richtlinien festgelegten Maximalbetrag.
Gefördert werden können z. B.
- Kongressreisen (Vortrag oder Präsentation eines Posters ist erforderlich)
- Publikationskosten
- Probandengelder für klinische Studien
Kongressreisen
Die Pro Retina – Stiftung übernimmt die Kosten von Reisen zu Kongressen, deren Thematik für die Netzhaut-Forschung relevant ist. Unterstützt werden Forscher, die in dieser Thematik spezialisiert sind, einen Vortrag halten, ein Poster veröffentlichen oder eine Sitzung leiten. Die Pro Retina – Stiftung übernimmt die Kosten bzw. einen Teil der Kosten nur, wenn andere Geldgeber (z.B. die DFG) diese Kosten nicht übernehmen. Der Antrag auf Unterstützung einer Kongressreise unter Beifügung des Programms des Kongresses, eines Vortrags- oder Posterabstractes u.ä. sollte in der Regel sechs Wochen vor Reiseantritt bei der Pro Retina – Stiftung eingereicht werden.
Sachbeihilfen
Für Vorexperimente zur Vorbereitung eines größeren Forschungsantrages oder zur Unterstützung von laufenden Netzhaut-Projekten kann die Pro Retina – Stiftung auch kurzfristig während des gesamten Jahres auf Antrag bei Sachmitteln behilflich sein. Solche Anträge auf Förderung unter dem Maximalbetrag für Kleinprojekte können während des ganzen Jahres gestellt werden. Sie werden vom Stiftungsvorstand zeitnah beschieden. Diese Anträge werden vom WMB oder extern begutachtet.
Nähere Informationen finden Sie oben rechts im Bereich Download.